Netzwerktreffen

Einlassvorbehalt:

Für Menschen, die einen Ort suchen, an dem sie ihre antisemitischen, rassistischen, sexistischen, homophoben oder anderweitig menschenverachtenden Ansichten verbreiten können, ist bei der Veranstaltung kein Platz.

Die Veranstalter*innen behalten sich gemäß § 6 Versammlungsgesetz vor, den Teilnehmer*innenkreis der Veranstaltung einzuschränken und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen oder völkischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, sexistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.